Was tun gegen Vermüllung der Stadt
Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Bingen am Rhein in der Fassung vom 5.10.2006
Die Sauberkeit in der Stadt lässt immer mehr zu wünschen übrig. Die vorhandene Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Stadt Bingen am Rhein wird so gut wie nicht angewendet. Gemäß dieser Satzung sind die Grundstückseigentümer für die Sauberkeit der Gehwege vor ihrem Haus verantwortlich und könnten, bei Nichtbeachten dieser Reinigungspflicht, mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500,00 Euro belegt werden. Die Freien Demokraten haben im Stadtrat den Antrag gestellt, diese Satzung zu präzisieren und den Begriff „Müll“ in die Satzung aufgenommen haben, denn bislang ist dort nur von „Unrat“ die Rede.
Bei Müll ist zu unterscheiden zwischen Hausmüll, Sperrmüll, Sondermüll.
Außerdem ist zu unterscheiden Restmüll, Biomüll, Plastikmüll und Papiermüll. Für die zuletzt genannten Müllarten gibt es verschiedene Tonnen, für den Plastikmüll gibt es auch den „Gelben Sack“. Zuständig für die Beseitigung des Mülls ist der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWB). Gerade beim Plastikmüll besteht die Problematik, dass es Häuser gibt, die keinen Platz für eine eigene Gelbe Plastikmülltonne haben. Dort werden regelmäßig gelbe Säcke auf die Straße gelegt mit der Folge, dass durch Wind und Wetter oder durch Tiere (Vögel, Ratten) die Säcke kaputtgehen und der Inhalt sich über die Straßen verteilt.
Das Ansinnen der Freien Demokraten war es auch, per Satzung dafür zu sorgen, dass überall gelbe Tonnen aufgestellt werden. Dies wurde allerdings von den anderen Fraktionen als unmöglich dargestellt.
Darüber hinaus ging es um den Sperrmüll. Hierbei kommt es häufig vor, dass Nachbarn einfach ihren Sperrmüll, oft sogar Dinge, die nicht abgeholt werden (Reifen, Kühlschränke) einfach zu dem Sperrmüll des Nachbarn dazustellen. Außerdem wird der Sperrmüll oft viel zu früh auf die Straße gestellt, was eigentlich frühestens am Abend vor der Abholung erlaubt ist. Hier wollten wir dafür sorgen, dass das Ordnungsamt Maßnahmen ergreift, das zu frühe Rausstellen zu verhindern. Auch dies wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt, weil eine Zuordnung des Sperrmüll zu einer bestimmten Person oder Familie nicht möglich sei.
Man war allerdings am Ende bereit, die Angelegenheit nochmals im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten. Außerdem soll die Satzung überarbeitet und aktualisiert werden.